Elektromobilität vor Ort

Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI, 2015 – 2020
Fördergegenstand
- Elektrofahrzeugen und für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur
- Kommunale Elektromobilitätskonzepte
- Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs
Förderberechtigte
- Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken
- Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken
- gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen
Höhe und Umfang der Förderung
- Förderquoten Beihilfebereich: 40% (zzgl. 10%-20% Bonus für KMU)
- Keine Beihilfe: 75% (für finanzschwache Kommunen 90%)
Ansprechpartner
Oliver Braune, NOW GmbH
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