Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Fördergegenstand
- Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 kW) oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 kW) an neuen Standorten
- Bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.
Förderberechtigte
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen:
- Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Höhe und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
- für Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens 3.000 € pro Ladepunkt,
- für Schnellladepunkte bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens 30.000 €,
- für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz pro Standort bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens 5.000 €,
- für den Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz pro Standort bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens 50.000 €.
- Maximale Zuwendungssumme pro Antragsteller: 5 Mio. €
Ansprechpartner
Bewilligungsbehörde:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schlossplatz 9
26603 Aurich
Tel. (0 49 41) 6 02-5 55
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
Internet: www.bav.bund.de
Projektkoordination:
Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, NOW GmbH
Fasanenstraße 5
10623 Berlin
Tel. (0 30) 3 11 61 16-00
Fax (0 30) 3 11 61 16-99
E-Mail: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de
Internet: now-gmbh.de
–> Zur Förderrichtlinie (PDF-Datei)
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